Zusammen mit der AGILA Haustierversicherung AG haben wir exklusiv für unsere Kunden einen
speziellen Rundumschutz für Ihren Hund entwickelt. Eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflicht
in Kombination mit Operationskostenschutz, der Rundumschutz für Ihren vierbeinigen Liebling!
Denn Hunde sind neugierig, wollen die Welt für sich entdecken und das ist auch gut so! Das dabei aber
auch etwas passieren kann, daran wird nur selten gedacht.
Eine kaputte Blumenvase, ein zerbissenes Mobiltelefon, eine Rauferei mit Artgenossen ... und, und, und.
Typische Haftpflichtfälle, die für Sie als Hundebesitzer teuer werden können.
Oder denken Sie an den Kreuzbandriss zum Beispiel beim Spielen, der klassische Fall einer Operation,
die natürlich gezahlt werden muss.
Für diese Fälle und weitere Missgeschicke des Alltages bieten wir Ihnen unseren Rundumschutz
bestehend aus:
Hundehalterhaftpflicht, Operationskostenschutz, Telefonische Hotline
Sichern Sie sich diesen einmaligen Schutz für kostengünstige 9,90 Euro im Monat!
Ihre Vorteile im Überblick
Hundehalterhaftpflicht
- 3 Mio. Euro Deckungssumme für alle Sach- und Personenschäden
- 250.000 Euro Versicherungssumme für Vermögensschäden
Ihr Eigenanteil pro Schadenfall ist gering, er beträgt 80 Euro. Sie erhalten die volle Leistung auch
bei Fremdhütung, wenn Ihr Vierbeiner von einem anderen betreut wird und einem Dritten einen Schaden zufügt.
Operationskostenschutz
- Übernahme aller Tierarztkosten bei Unfällen im Straßenverkehr bis zum 3-fachen Satz der
Gebührenordnung für Tierärzte ohne Selbstbeteiligung.
- Übernahme aller Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung -
bis zu 750 Euro pro Versicherungsjahr.
- Auslandsschutz und Rücktransport für Reisen weltweit, die eine Dauer von 2 Monaten nicht überschreiten.
Telefonische Hotline
Im Rahmen des Rundumschutzes berät Sie die AGILA auch telefonisch. Hier finden Sie Hilfe bei der Suche
nach Tierärzten, Hundeschulen und Hundesittern.
Spezialisten beraten Sie bei Fragen zur Ernährung und Gesundheit Ihres Vierbeiners. Und auch im
Trauerfall können Sie sich telefonisch beraten lassen.
Wer ist die AGILA Haustierversicherung AG?
Seit 1994 ist die AGILA als Partner für Tierhalter und Tierärzte in Deutschland aktiv. Schon heute vertrauen über 50.000 zufriedene Kunden der AGILA. Gemeinsam mit Tasso, dem ersten Haustierzentralregister
Deutschlands und dem größten Europas, hilft die AGILA dabei Ihren Hund wieder zu finden.
24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche unter (01804) 3032-345 für 24 Cent pro Anruf
aus dem deutschen Festnetz.
Weitere Informationen zu Ihrem Rundumschutz
- Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats.
- Für Operationen in Folge eines Unfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antragsdatum,
in allen anderen Fällen drei Monate danach.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn
er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der Haustier-Krankenversicherung (AHKV) und der
Tierhalter-Haftpflicht Versicherung (AHB-Tier). Diese werden der Versicherungsurkunde beigefügt.
- Für von der AGILA gewünschte Auskünfte entbindet der Antragsteller seinen Tierarzt mit
Antragstellung von der ärztlichen Schweigepflicht.
- Dem Versicherungsvertrag kann ab Stellung des Antrags bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang
der Versicherungsurkunde, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformationen widersprochen
werden.
- Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und
Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen
des Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten
und Kennzeichnung und alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein operativer Eingriff
noch dessen Nachbehandlung sind.
- Der Schutz vor den Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Halter oder Hüter eines Hundes erstreckt
sich nicht auf die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden, Schäden, die auf besonders gefahrdrohende
Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind, Flurschäden und Schäden durch gewollten oder
ungewollten Deckakt, Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen sowie Strafen und Bußgelder.
- Der Jahresbeitrag (monatlicher Beitrag x 12 einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von 19 %)
ergibt sich aus dem genannten Beitrag.
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